Für alle Psychotherapeut*innen unabhängig vom Eintragungsjahr gilt:
müssen vorhanden sein, um in die ÖAS-Liste der SKJ-zertifizierten Psychotherapeut*innen eingetragen zu werden.
ANTRAGSFORMULAR FÜR DIE ZERTIFIZIERUNG in Säuglings-, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
SKJ-Zertifizierung:
Der Abschluss der SKJ Weiterbildung kann frühestens ein Jahr nach Eintragung in die Psychothera-peut*innen Liste des BMG erfolgen. Daher raten wir allen Interessent*innen, die SKJ-Weiterbildung erst nach Eintragung in die Liste des Bundesministeriums für Gesundheit zu starten.
Als Vorerfahrungen werden aus der fachspezifischen Ausbildung bzw. in der Zeit des „Status“ (d.h. In Ausbildung unter Supervision) seitens der ÖAS im SKJ Curriculum angerechnet:
Die fehlenden Theorie-Einheiten müssen durch Online-Module im Rahmen des SKJ-Weiterbildungscurriculums absolviert werden.
Alle Theorie-Stunden, die vor dem 1.1.2018 zusätzlich absolviert wurden, werden für Zertifizierung nicht mehr angerechnet. Es gelten zur Anrechnung nur Stunden, die nach dem 1.1.2018 erworben wurden!
Nachweise sind nötig!
Die fehlenden Supervisions-Einheiten müssen ab 1.1.2018, sofern die Zertifizierung durch die ÖAS beantragt wurde, auch an der ÖAS besucht werden!