supervision


Anerkennung als ÖAS-Supervisor/In

Hier wollen wir darüber informieren welche inhaltlichen Voraussetzungen erfüllt und welche (unbürokratischen!) formalen Wege beschritten werden müssen, um als ÖAS-SupervisorIn anerkannt zu werden. Wir wollen alle Mitglieder, die die Voraussetzungen erfüllen, damit auch einladen und ermutigen, um die Anerkennung einzureichen – um dann auch gleich in den jährlich aktualisieren Supervisionsfolder (SV-Liste) aufgenommen werden zu können. 


Kriterien für die Aufnahme in die ÖAS SupervisorInnen-Liste

  • Abgeschlossene Psychotherapieausbildung oder Weiterbildung in systemischer Beratung/Therapie im Umfang von 400 Unterrichtsstunden
  • mindestens 5 Jahre berufliche Erfahrung in unterschiedlichen psychosozialen Arbeitsfeldern
  • berufliche Erfahrung in einer Institution mit einer klinischen oder psychosozialen Aufgabenstellung.
  • Supervisionserfahrung als SupervisandIn im Einzel-, Gruppen- oder Teamsetting
  • Praxis als SupervisorIn im Einzel-, Gruppen- und Teamsetting
  • Lehrsupervision im Ausmaß von mindestens 50 Stunden
  • Supervisionsweiterbildung im Ausmaß von mindestens 175 Stunden, oder langjährige Praxis als  SupervisorIn, oder einschlägige Lehrtätigkeit, oder zum Thema Supervision relevante Publikationen
  • Aufrechte Mitgliedschaft in der ÖAS

Die Ansuchen werden von der Supervisionskommission begutachtet. Bei positiver Erledigung erhalten Sie ein Zertifikat, das die Anerkennung als systemische SupervisorIn der ÖAS bestätigt. Gleichzeitig werden Sie in die Liste der ÖAS SupervisorInnen aufgenommen.

Formblätter für Ihr Eintragungsansuchen können Sie hier downloaden oder im Sekretariat der ÖAS 
( Tel. 01/212 41 35 ) erhalten.

Hedwig Wagner