Hier wollen wir darüber informieren welche inhaltlichen
Voraussetzungen erfüllt und welche (unbürokratischen!) formalen
Wege beschritten werden müssen, um als ÖAS-SupervisorIn anerkannt
zu werden. Wir wollen alle Mitglieder, die die Voraussetzungen erfüllen,
damit auch einladen und ermutigen, um die Anerkennung einzureichen –
um dann auch gleich in den jährlich aktualisieren Supervisionsfolder
(SV-Liste) aufgenommen werden zu
können.
Kriterien für die Aufnahme in die ÖAS SupervisorInnen-Liste
- Abgeschlossene Psychotherapieausbildung oder Weiterbildung
in systemischer Beratung/Therapie im Umfang von 400 Unterrichtsstunden
- mindestens
5 Jahre berufliche Erfahrung in unterschiedlichen psychosozialen
Arbeitsfeldern
- berufliche
Erfahrung in einer Institution mit einer klinischen oder
psychosozialen Aufgabenstellung.
- Supervisionserfahrung
als SupervisandIn im Einzel-, Gruppen- oder Teamsetting
- Praxis
als SupervisorIn im Einzel-, Gruppen- und Teamsetting
- Lehrsupervision
im Ausmaß von mindestens 50 Stunden
- Supervisionsweiterbildung
im Ausmaß von mindestens 175 Stunden, oder langjährige Praxis als
SupervisorIn, oder einschlägige Lehrtätigkeit, oder zum Thema
Supervision relevante Publikationen
- Aufrechte
Mitgliedschaft in der ÖAS
Die Ansuchen werden von
der Supervisionskommission begutachtet. Bei positiver Erledigung
erhalten Sie ein Zertifikat, das die Anerkennung als systemische
SupervisorIn der ÖAS bestätigt. Gleichzeitig werden Sie in die Liste der
ÖAS SupervisorInnen aufgenommen.
Formblätter für Ihr
Eintragungsansuchen können Sie hier downloaden oder im
Sekretariat der ÖAS
( Tel. 01/212 41 35 ) erhalten.
Hedwig Wagner
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