Liste der anerkannten SupervisorInnen  
Stand 2011
geordnet nach Bundesländern


Neuer Ausbildungslehrgang

Systemische Supervision -
Professionelles Handeln im Arbeits- und Organisationskontext
ab Juni 2009


Was ist systemische Supervision?


Supervisionskommission


Anerkennung als ÖAS-SupervisorIn

  update 16.03.2011

Supervision aus Sicht der ÖAS

Für die allgemeine supervisorische Tätigkeit gibt es, anders als im Bereich der Psychotherapie, noch keine gesetzlichen Regelungen, die den Zugang zu diesem Berufsfeld ermöglichen oder ausschließen. In diesem freiem Tätigkeitsbereich haben sich einige Vereine gebildet, die im Sinne einer Qualitätssicherung für Supervisions- Kunden Listen von SupervisorInnen führen, die ihre Ausbildung und Qualifikation nachgewiesen haben.

So hat sich auch die ÖAS-Ausbildungskommission vor ca. 10 Jahren entschlossen Kriterien für die Anerkennung von systemischen SupervisorInnen zu entwickeln und Zertifikate auszustellen. Zu diesem Zweck  wurde die SV-Kommission gebildet, Mitglieder sind Hedwig Wagner, Josef Schörghofer, Sonja Mach und Clemens Stieger. Diese SV–Kommission hat Richtlinien zur Qualifizierung, die Durchführung der Anerkennungen und Weiterbildungen erarbeitet.  Die umfangreichsten SupervisorInnenlisten führen der Österreichische Berufsverband für Psychotherapie (ÖBVP) und die Österreichische Vereinigung für Supervision (ÖVS). Viele SupervisorInnen sind in beiden Listen vertreten.  Was sind nun die Unterschiede und Voraussetzungen für eine Eintragung in diese Listen? 

ÖBVP: Mitgliedschaft beim ÖBVP, Eintragung als PsychotherapeutIn, 250 Stunden Supervisionspraxis in den letzten 5 Jahren oder eine 175 Stunden umfassende Fort-, Aus- oder Weiterbildung zum Thema Supervision und  50 Stunden Lehrsupervision.

ÖVS: Mitgliedschaft und Ausbildung in einer Institution, die von der ÖVS anerkannt ist. Die anerkannten Curricula sind stundenmäßig umfangreich und enthalten auch viele Selbsterfahrungsanteile. Die Angebote richten sich an Professionelle ohne psychotherapeutische Vorbildung.

ÖAS: Kriterien für die Anerkennung sind:

  • Abgeschlossene Psychotherapieausbildung oder Weiterbildung in systemischer Beratung/Therapie im Umfang von 400 Unterrichtsstunden
  • mindestens 5 Jahre berufliche Erfahrung in unterschiedlichen psychosozialen Arbeitsfeldern
  • berufliche Erfahrung in einer Institution mit einer klinischen oder psychosozialen Aufgabenstellung.
  • Supervisionserfahrung als SupervisandIn im Einzel-, Gruppen- oder Teamsetting
  • Praxis als SupervisorIn im Einzel-, Gruppen- und Teamsetting
  • Lehrsupervision im Ausmaß von mindestens 50 Stunden
  • Supervisionsweiterbildung im Ausmaß von mindestens 175 Stunden, oder langjährige Praxis als  SupervisorIn, oder einschlägige Lehrtätigkeit, oder zum Thema Supervision relevante Publikationen
  • Aufrechte Mitgliedschaft in der ÖAS

Die ÖAS-SV-Kommission bemüht sich schon lange um eine Kooperation mit dem ÖBVP und der ÖVS. Seit 2002 nehmen wir an den regelmäßigen Sitzungen der nunmehr stabilen Arbeitsgruppe SV des ÖBVB teil, die für die Anerkennung zuständig ist und sich um die PR- Arbeit für die dort vertretenen SupervisorInnen bemüht.

2005 ist  ein Ausbildungsangebot für systemische Supervision - Coaching - Organisationsentwicklung gestartet, seit 2009 ist ein neuer Ausbildungslehrgang "Systemische Supervision - Professionelles Handeln im Arbeits- und Organisationskontex" im Laufen. Dieses Curriculum entspricht den Richtlinien der Deutschen Systemischen Gesellschaft (SG); die ÖAS ist Mitglied der SG.  

Die Ausschreibung mit genauerer Beschreibung der einzelnen Workshops liegt auch in brochürter Form vor und wird auf Wunsch gerne zugeschickt: 
ÖAS, Gonzagagasse 11/19, 1010 Wien, Tel.: 01/212 41 35
e-Mail: office@oeas.at

Für die SV-Kommission Hedwig Wagner hedwig.wagner@chello.at