Kommentar zur Leitlinie für die Weiterbildung in Säuglings-, Kinder- und
Jugendlichenpsychotherapie (ÖBVP)
Gerda Mehta
Generell:
- Eine Herausbildung von spez. Grundkompetenzen in isolierten
Fachgebieten soll nicht entstehen. So wird generell wird eine
Spezifizierung/Störungsspezifität von der ÖAS und dem ÖBVP nicht
befürwortet.
- Säuglings- Kinder- und Jugendpsychotherapie kann jede/r ins BM
eingetragene Psychotherapeut/in anbieten und durchführen.
- Säuglings- Kinder- und Jugendpsychotherapie kann nur ein/e
eingetragene/r Psychotherapeut/in anbieten.
- Vertiefte Kenntnisse (erworben in der Ausbildung oder durch Fort- oder
Weiterbildung) sind in vielen Bereichen, in denen Psychotherapeuten tätig
sind, wünschenswert, so auch für die psychotherapeutische Arbeit mit Säuglingen,
Kindern und Jugendlichen (und deren Bezugspersonen), die event. auch
gesondert durch die ÖAS ausgewiesen werden könnte.
- Es gibt keine gesonderte Listenführung als Säuglings- Kinder-
Jugendlichenpsychotherapeut/in. Der ÖBVP hat sich dagegen ausgesprochen.
- Eine Zertifizierung könnte nur nach Eintragung als Psychotherapeutin
beim BM erfolgen
Berufspolitik:
- Für Systemische FamilientherapeutInnen ist eine Ausweisung einer
Weiterbildung m.E. einstweilen generell nicht ratsam. Denn die Ausbildung in Systemischer Familientherapie befähigt, wie kaum andere Fachspezifika, auch zur Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Säuglingen.
- Ca. die Hälfte der ÖAS-LehrtherapeutInnen sind zu einem großen bis überwiegenden Teil in Organisationen für Kinder und Jugendliche angestellt bzw. beschäftigt. Sie
vermitteln, wenn auch nicht immer explizit darauf hingewiesen wird, viel
spezifisches Knowhow für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen.
- Systemische FamilientherapeutInnen werden im Jugendwohlfahrtsbereich und
sonstigen Beratungsstellen, Instituten, Vereinen für Kinder und Jugendliche
aufgrund ihrer Kompetenzen gern angestellt.
- Es braucht keine zusätzlich auszuweisenden Kompetenzen in diesem Bereich, die derzeit nach außen hin eher verwirrend wirken könnten.
- Für KollegInnen, die in Deutschland psychotherapeutisch mit Kindern und
Jugendlichen arbeiten wollen, ist eine Spezifizierung ratsam.
Konkret zur Leitlinie:
- Viele Teile für die Weiterbildung in Säuglings-, Kinder-
und
Jugendlichenpsychotherapie können als integraler Bestandteil der
Psychotherapieausbildung angeboten werden, so heißt es in der
Leitlinie.
Dies ist in ÖAS- Curricula zum großen Teil der Fall.
- Falls es je eine Listenführung (damit verbundene Voraussetzungen)
geben sollte, sollten diejenigen, die daran Interesse haben, bereits
jetzt auf folgendes achten:
- mind. 60 Stunden Psychotherapien in diesem Bereich durchführen und
protokollieren
- mind. 40 Stunden der in die Ausbildung integrierten Supervision für
diesem Bereich nützen (extra bestätigen lassen)
- Mind. eine Falldarstellung in diesem Gebiet abfassen, event. auch bei
sonstigen schriftlichen Arbeiten darauf achten
- bei der Auswahl von Selbsterfahrungsseminaren auf Titel achten, die für
die Weiterbildungsrichtlinie nützbar sind (mind. 20 Std)
- bei der Auswahl von Theorieseminaren auf Titel achten, die für die
Weiterbildungsrichtlinie nützbar sind.
- 25 Stunden sind in einer anderen fachspezifischen Methode zu
absolvieren. Hilfreich wären diese Stunden z.B. in Entwicklungspsychologie/-pathologie.
- Wenn Sie bereits eingetragen sind und Ihrer Fortbildungspflicht
nachkommen, ist die Wahl zu anrechenbaren Weiterbildungsinhalten nahezulegen (die Fort- und Weiterbildungsrichtlinie für PsychotherapeutInnen ist auf der ÖAS- Homepage einsehbar: Richtlinien Beirat
Gerda Mehta, Leiterin der ÖAS-Ausbildungskommission, April 2006
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