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Kommentar zur Leitlinie für die Weiterbildung in Säuglings-, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie (ÖBVP)

Gerda Mehta

Generell:

  • Eine Herausbildung von spez. Grundkompetenzen in isolierten
    Fachgebieten soll nicht entstehen. So wird generell wird eine
    Spezifizierung/Störungsspezifität von der ÖAS und dem ÖBVP nicht
    befürwortet.
  • Säuglings- Kinder- und Jugendpsychotherapie kann jede/r ins BM
    eingetragene Psychotherapeut/in anbieten und durchführen.
  • Säuglings- Kinder- und Jugendpsychotherapie kann nur ein/e
    eingetragene/r Psychotherapeut/in anbieten.
  • Vertiefte Kenntnisse (erworben in der Ausbildung oder durch Fort- oder
    Weiterbildung) sind in vielen Bereichen, in denen Psychotherapeuten tätig
    sind, wünschenswert, so auch für die psychotherapeutische Arbeit mit Säuglingen,
    Kindern und Jugendlichen (und deren Bezugspersonen), die event. auch
    gesondert durch die ÖAS ausgewiesen werden könnte.
  • Es gibt keine gesonderte Listenführung als Säuglings- Kinder-
    Jugendlichenpsychotherapeut/in. Der ÖBVP hat sich dagegen ausgesprochen.
  • Eine Zertifizierung könnte nur nach Eintragung als Psychotherapeutin
    beim BM erfolgen

Berufspolitik:

  • Für Systemische FamilientherapeutInnen ist eine Ausweisung einer
    Weiterbildung m.E. einstweilen generell nicht ratsam. Denn die Ausbildung in Systemischer Familientherapie befähigt, wie kaum andere Fachspezifika, auch zur Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Säuglingen.
  • Ca. die Hälfte der ÖAS-LehrtherapeutInnen sind zu einem großen bis überwiegenden Teil in Organisationen für Kinder und Jugendliche angestellt bzw. beschäftigt. Sie
    vermitteln, wenn auch nicht immer explizit darauf hingewiesen wird, viel
    spezifisches Knowhow für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen.
  • Systemische FamilientherapeutInnen werden im Jugendwohlfahrtsbereich und
    sonstigen Beratungsstellen, Instituten, Vereinen für Kinder und Jugendliche
    aufgrund ihrer Kompetenzen gern angestellt.
  • Es braucht keine zusätzlich auszuweisenden Kompetenzen in diesem Bereich, die derzeit  nach außen hin eher verwirrend wirken könnten.
  • Für KollegInnen, die in Deutschland psychotherapeutisch mit Kindern und
    Jugendlichen arbeiten wollen, ist eine Spezifizierung ratsam.

Konkret zur Leitlinie:

  • Viele Teile für die Weiterbildung in Säuglings-, Kinder- und
    Jugendlichenpsychotherapie können als integraler Bestandteil der
    Psychotherapieausbildung angeboten werden, so heißt es in der Leitlinie.
    Dies ist in ÖAS- Curricula zum großen Teil der Fall.
  • Falls es je eine Listenführung (damit verbundene Voraussetzungen) geben sollte, sollten diejenigen, die daran Interesse haben, bereits jetzt auf folgendes achten:
    1. mind. 60 Stunden Psychotherapien in diesem Bereich durchführen und
      protokollieren
    2. mind. 40 Stunden der in die Ausbildung integrierten Supervision für
      diesem Bereich nützen (extra bestätigen lassen)
    3. Mind. eine Falldarstellung in diesem Gebiet abfassen, event. auch bei
      sonstigen schriftlichen Arbeiten darauf achten
    4. bei der Auswahl von Selbsterfahrungsseminaren auf Titel achten, die für
      die Weiterbildungsrichtlinie nützbar sind (mind. 20 Std)
    5. bei der Auswahl von Theorieseminaren auf Titel achten, die für die
      Weiterbildungsrichtlinie nützbar sind.
    6. 25 Stunden sind in einer anderen fachspezifischen Methode zu
      absolvieren. Hilfreich wären diese Stunden z.B. in Entwicklungspsychologie/-pathologie.
    7. Wenn Sie bereits eingetragen sind und Ihrer Fortbildungspflicht
      nachkommen, ist die Wahl zu anrechenbaren Weiterbildungsinhalten nahezulegen (die Fort- und Weiterbildungsrichtlinie für PsychotherapeutInnen  ist auf der ÖAS- Homepage einsehbar: Richtlinien Beirat

Gerda Mehta, Leiterin der ÖAS-Ausbildungskommission, April 2006