ZWISCHENBERICHT
ZUM KAMMERGESETZENTWURF
(G. Walter)
- November
2004
In den vergangenen Monaten wurde in
den entsprechenden Gremien des ÖBVP – also im
„Ausbildungs- u. Methodenforum, im Bundesvorstand und in einer eigens
dafür eingerichteten Arbeitsgruppe des ÖBVP gemeinsam
mit Vertretern des Gesundheitsministeriums –
intensiv am Entwurf des Kammergesetzes gearbeitet.
Es gibt inzwischen auch einen zeitlichen
Fahrplan, dieser sieht vor, dass bis Ende 2004
der Ministeriumsentwurf erstellt wird, Mitte 2005 das
Begutachtungsverfahren und die Überarbeitung
abgeschlossen sein soll, im Herbst 2005 das Gesetz im Parlament beschlossen
werden und mit 1. 1. 2006 in Kraft treten soll.
Die wichtigsten Zwischenergebnisse in Kürze:
Die Bezeichnung ÖBVP bleibt gleich, allerdings bedeutet sie dann „Österreichische Berufsvertretung der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten“.
Die politische Vorgabe einer Bundeskammer mit 9 Landesgeschäftsstellen wird erfüllt.
Die unmittelbare Einbeziehung der Fachspezifika – in der „Methodenkurie“ und der Ausbildungskandidaten in der „Ausbildungskurie“ in den politischen Entscheidungsprozess bleibt bestehen.
Die 3. Kurie ist die „Länderkurie“, die von den Geschäftsstellenleitern (bisher Vorstandsvorsitzende der Landesverbände) und Vertretern der Bundesländer beschickt wird.
Die Fachspezifika bleiben eigenständige Institutionen (außerhalb der Berufsvertretung) und sind im Entwurf verankert, sind aber nicht mehr Mitglieder des ÖBVP.
Hinzugekommen ist die Vollversammlung als legislatives Organ („Kammertag“ in anderen Kammern). Hat im Entwurf etwa die Kompetenzen einer Generalversammlung (Beschluss grundlegender Regeln, Budget, Geschäftsordnung etc.). Ihre 70 Delegierten werden, wie auch die Leitung der Landesgeschäftsstellen in den 9 Bundesländern gewählt.
Der Psychotherapiebeirat – nunmehr wissenschaftlicher Beirat - wird im Gesetz verankert und wird wie bisher von je einem Mitglied jedes Fachspezifikums beschickt.
Die 3 Kurien entsenden wie bisher Delegierte in den Bundesvorstand. Das Präsidium wird wie bisher direkt gewählt und entsendet 3 Mitglieder in den Bundesvorstand.
Jedes Mitglied , also auch die KandidatInnen – ist vier Mal wahlberechtigt: Landesgeschäftsleitung, Vollversammlung, Präsidium und zuständige Kurie. Wahlen finden alle 4 Jahre statt.
Als Vertreter der ÖAS im
Ausbildungs- und Methodenforum sowie im Bundesvorstand des ÖBVP
erscheint es mir wichtig, dass der berufspolitische Einfluss der
Fachspezifika gewahrt bleibt. Dies scheint mir in
der momentanen Konstruktion einigermaßen
gelungen.
An vielen Details wird noch gefeilt – wie wird gewählt, aus wie
vielen Mitgliedern bestehen die einzelnen Kurien,
wie setzt sich der Bundesvorstand zusammen , etc, etc. Sobald hier
endgültige Vorschläge vorliegen, werde ich darüber
berichten.
Gerhard Walter
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